NRW: Gruppenarbeit zu fiktivem Bordell – Schulministerium kritisiert Aufgabe als ungeeignet

Im Ministerium seien zu dem Vorfall drei Bürgerbeschwerden eingegangen, hieß es weiter. Ähnliche Fälle seien der Landesregierung nicht bekannt. Im Fall des Kevelaerer Gymnasiums seien alle beteiligten Personen dafür sensibilisiert worden, »dass der Einsatz dieses Materials als eindeutig ungeeignet einzustufen ist«.

Zugleich wies das Ministerium darauf hin, dass der Vorfall am Kevelaerer Gymnasium nach Darstellung der zuständigen Bezirksregierung innerhalb der Schulgemeinde zufriedenstellend aufgearbeitet worden sei.

»Für den Einsatz im Unterricht nicht geeignet«

Die schulische Sexualerziehung habe immer »altersgerecht, fachlich fundiert und pädagogisch sensibel« zu erfolgen, hieß es weiter. Dabei sei es selbstverständlich, dass die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt sowie Methoden und Medien mit Blick auf die spezifische Lerngruppe ausgewählt würden. Die Schulen müssten auch auf den Einsatz altersgemäßer, fachlich geprüfter Materialien achten, die wissenschaftlich fundiert seien und didaktisch sensibel für die Zielgruppe aufbereitet würden.

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