Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für Tochter von Götz Kubitschek

Das sächsische Landesamt für Schule und Bildung nahm daraufhin den Zulassungsbescheid zurück, so geht es nun aus der Mitteilung des OVG hervor. Nach Auffassung des Verfassungsschutzes habe sie eine Gruppierung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Auch wenn die Frau erklärt habe, ihre wiederholte Anwesenheit bei Veranstaltungen des IfS habe familiäre Gründe gehabt.

Einen Eilantrag der Bewerberin lehnte das Verwaltungsgericht Dresden Anfang September ab. Nun bestätigte das OVG diese Entscheidung. Die Einschätzung des Landesamts für Schule und Bildung sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit.

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