Ganztagsbetreuung: Fast alle West-Bundesländer verfehlen Rechtsanspruch für Erstklässler

Allerdings hätten die Schulen die Möglichkeit, Betreuungskapazitäten von den älteren Grundschulkindern zu den Erstklässlern zu verlegen, fügte er hinzu. In den nächsten Jahren könnten sich Schulen damit behelfen, Betreuungsgruppen zu vergrößern. »So ist damit zu rechnen, dass auch weiterhin alle Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, einen Platz bekommen«, sagte Geis-Thöne.

»Versagen mit Ansage«

Die Gewerkschaft Ver.di warf den Bundesländern dagegen ungenügende Vorbereitung vor. »Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen«, sagte Vizechefin Christine Behle. Etliche Träger hätten zum Beispiel in Bayern bis zuletzt keine solide Fördergrundlage und Planungssicherheit für Einstellungen und Betrieb gehabt. In Nordrhein-Westfalen drohe ein Szenario, bei dem betreute Kinder ab Klasse 2 ihren Platz verlieren, um den Rechtsanspruch für Erstklässler erfüllen zu können. Behle nannte das ein »Versagen mit Ansage«.

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