Banken: Sparkasse Göttingen muss Konten der linksextremen Roten Hilfe behalten


„Die Annahme eines nunmehr erhöhten Risikos auf Grundlage der Risikoanalyse im Dezember 2025 lasse sich weder aus der Einstufung der ‚Antifa Ost‘ als Terrorgruppe durch die USA noch aufgrund des Spendenaufrufs des Vereins nachvollziehen“, hatte das OLG Braunschweig entschieden. Bei dem Spendenaufruf sei es nicht um die Antifa-Bewegung als solche gegangen, sondern er habe sich „eindeutig auf das Anliegen bezogen, Angeschuldigte oder Angeklagte sowie bereits inhaftierte Personen in ihrem Verfahren zu unterstützen und gegebenenfalls gegen deren Auslieferung vorzugehen“, hieß es vom Gericht.

