Wolfgang Beltracchi will Bild zurück – BGH prüft


Juristisch ist der Fall komplex: Beltracchi ließ das Bild 2006 durch ein Auktionshaus versteigern, übertrug diesem aber nicht das Eigentum. Den Zuschlag erhielt eine maltesische Gesellschaft, die später angesichts des aufkommenden Fälschungsverdachts vom Kaufvertrag zurücktrat. »Ein Prozess zwischen der Gesellschaft und dem Auktionshaus endete mit einem Vergleich, in dessen Folge das Auktionshaus das Gemälde zurückerhielt«, erläuterte der BGH. Anschließend habe das Auktionshaus das Gemälde an einen anderen Käufer weiterveräußert.
Von diesem Käufer verlangt Beltracchi das Bild nun zurück. Er meine, Eigentümer des Gemäldes zu sein. Nach vorläufiger Beratung könnte der Senat allerdings die Sichtweise des OLG stärken, wie aus den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner hervorging. Nach dem Gesetz werde man nicht allein durch den Kauf, sondern durch die Übergabe einer Sache deren Eigentümer.

